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Andacht

RPR1. Angedacht: E-Biken.

Andacht vom 23.03.2024 von
Pfarrer Michael Landgraf
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Zur Lebensgeschichte des Pfarrers Friedrich Theodor Frantz in Ingenheim

Wilhelm Heinrich Welcker, der damalige Verweser während der Suspension des Pfarrers Frantz in Ingenheim, teilt über jene Zeit folgendes mit:

Unterem 17. Oktober 1845 wurde ich Privatvikar bei dem Pfarrer Wilhelm Watzenborn in Obersustadt. In der Nacht vom 5. Auf den 6. März wurde mir jedoch durch einen expressiven Boten eine Konsistorialverfügung mitgeteilt, nach welcher dringende Verhältnisse es möglich machen dürften, mich zum Pfarrverweser der Pfarrei Ingenheim zu bestellen, weshalb ich mich bereits zu halten habe, am folgenden Tage zwischen 9 und 10 Uhr von dem Konsistorialrat Schuelein abgeholt zu werden und mit demselben die Reise nach Ingenheim zu machen. Der Konsistorialrat holte mich zur bestimmten Stunde ab und nach einem kurzen Aufenthalt in Landau gingen wir über Mörzheim, wo der damalige Pfarrer Konrad Schmidt abgeholt wurde, nach Ingenheim, wo selbst bald nach der Ankunft des Konsistorialrates Schuelein die beiden Geistlichen Dekan und Pfarrer Riehm von Bergzabern eintrafen. Es handelt sich darum, den damaligen Pfarrer Frantz von Ingenheim zum Widerruf, nämlich zur Zurücknahme seines von ihm seiner Kirchengemeinde vorgelegten Glaubensbekenntnisses zu veranlassen, widrigenfalls er eine Amtssuspension zu gewärtigen habe.

Obgleich von Seiten des Konsistorialrates und der beigebenen Geistlichen alles versucht wurde, Pfarrer Frantz zur Zurücknahme zu bewegen, beharrte derselbe auf seiner Ansicht und so fand am späten Abend dessen Amtssuspension statt und ich wurde als Pfarrverweser eingesetzt. Während des ersten Jahres hatte ich bei Pfarrer Frantz den gewöhnlichen Vikariatsgehalt von monatlich 10 Gulden und im Pfarrhaus Kost und Wohnung. Als jedoch in der Angelegenheit des Pfarrers Frantz während eines ganzen Jahres keine höhere Entscheidung erfolgte, kündigte Pfarrer Frantz seinem Verweser die Auszahlung des Gehaltes sowie den Aufenthalt im Pfarrhaus auf, worauf auf eine Zuschrift des Konsistoriums an die Regierung von Seiten der Regierung an das Rentamt zu Bergzabern die Entschließung erging, die Verwesergebühren mit monatlichen 25 Gulden und 5 Gulden Wohnungsentschädigung von dem Staatsgehalt und den Sustentationsgeldern des suspendierten Pfarrers Frantz in Abzug zu bringen und solche dem aufgestellten Verweser auszuzahlen.

Die Suspension des Pfarrers Frantz dauerte noch geraume Zeit fort und so war Welcker, welcher unter den Kandidaten als der Nächste an der Anstellung war, gezwungen, in Ingenheim trotz der mißlichen und ungünstigen Verhältnisse als Verweser zu bleiben. Auf vertraulichem Wege erhielt er von München die Mitteilung, daß bis zur Entscheidung der Frantzschen Angelegenheit keine Änderung eintreten könne.

Im Dezember 1847 wurde Welcker von dem Konsistorium aufgefordert, sich zu erklären, ob er rüstig und gesund sei, die Pfarrei Obermiesau zu übernehmen, wozu er sich sofort bereit erklärte. So kam das Frühjahr 1848 und als nach dem Ausbruch der Februarrevolution in Frankreich auch in Deutschland sich eine Bewegung erhob und auch München in diese Bewegung hineingezogen wurde, erfolgte plötzlich am 7. April 1848 die Aufhebung der Suspension des Pfarrers Frantz.

Am Karfreitag 1848, als Welcker von dem auf dem nahen Filialorte Appenhofen gehaltenen Nachmittagsgottesdienst zurückkehrte, verkündeten das Geläute der Glocken und Flintenschüsse ihm das Ereignis. Er begab sich sogleich in die Wohnung des Pfarrers Frantz, um ihn zu beglückwünschen, worauf derselbe ihn bat, am bevorstehenden ersten Ostertag noch die Festpredigt zu halten, er selbst werde am zweiten Ostertage seine erste Predigt nach seiner zweijährigen Suspension halten.

Frantz hatte einer größeren Zahl von Amtskollegen und gleichgesinnten Gemeindemitgliedern versprochen, sie zu seiner ersten Predigt nach erfolgter Reaktivierung einzuladen. Nach dieser Predigt am Ostermontag fand in einem Wirtshause ein Festessen statt, bei welchem Pfarrer Frantz darauf bestand, daß sein bisheriger Pfarrverweser den Platz neben ihm einnehmen müsse. Als einer der vielen fremden Gäste, die sich zum Restgottesdienst und Festessen eingefunden hatten, die Frage an Frantz richtete, wie es komme, daß er mit einemmal die über ihn verhängte Suspension zurückgenommen worden sei, erwiderte er, er möge nur zum Fenster hinaus sehen an die Kirche, so werde er die Antwort haben. Am Turm der Kirche flatterte eine große schwarz-rot-goldene Fahne.

Dem bisherigen Verweser Welcker wurde dann unterm 22. Mai 1848 von dem Konsistorium in Speyer eröffnet, daß er mitten in schwierigen Verhältnissen getreu den gemeinsamen evangelischen Glauben verkündet habe und der Anerkennung wert sei, die ihm damals ausgedrückt wurde. An demselben Tage, an welchem die Nachricht der Zurücknahme der Suspension nach Ingenheim gelangt war, am Karfreitag erhielt Welcker von Pfarrer Frantz folgende Zuschrift, die auch von einer größeren Anzahl von Gemeindemitgliedern unterzeichnet war:

„Wir haben zwei Jahre miteinander verlebt, welche für uns und für Sie viel Unangenehmes hatten. Die Umstände haben es mit sich gebracht, daß zuweilsen sowohl von uns als auch Ihrer Seite Menschliches vorgekommen ist, was gegenseitig verletzt hat. Wir bitten Sie nun, das, was Ihnen von unserer Seite Unangenehmes widerfahren ist, uns auf diese Weise und nicht als wirkliche Feindseligkeit gegen Ihre Person zu betrachten sowie auch wir das, was zuweilen von Ihrer Seite uns unangenehm berührt hat, auf gleiche Weise anzusehen. Unser Verhältnis ist nun gelöst und Sie werden uns bald verlassen. Nehmen Sie keine Groll gegen uns mit, so wie auch wir Ihrer Zukunft nicht unfreundliche gedenken wollen. Indem wir Gott danken, daß unsere Gemeinde aus dem bisherigen traurigen Zustand erlöst und zum Frieden gekommen ist, wünschen wir aufrichtig und von Herzen, daß auch Sie von nun an froheren Tagen entgegengehen mögen, als Sie leider bei uns haben konnten.“

Am 15. April wurde dem Verweser Welcker die Pfarrei Obermiesau verliehen, die er am 3. Mai antrat.